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Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Viele gesetzliche Krankenkassen und auch zahlreiche private Versicherungen leisten mittlerweile einen Zuschuss zu osteopathischen Behandlungen. Bitte klären Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang eine Kostenerstattung möglich ist.

 

Als Heilpraktikerin mit umfangreicher Ausbildung und Prüfung in Osteopathie erfülle ich alle Voraussetzungen für eine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen.

 

Die Kosten für die Behandlung variieren und werden individuell festgelegt. In der Regel liegen sie zwischen 95 € und 120 €.

 

Ausfallgebühren:

Bei Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden im Voraus erfolgen, sowie bei nicht wahrgenommenen Terminen, berechne ich eine Ausfallgebühr von 40 €.

 

Gesetzliche Krankenkassen bieten Zuschüsse für osteopathische Behandlungen an. Eine Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie hier ↓

Für eine anteilige Erstattung benötigen Sie in der Regel ein Privatrezept von Ihrem Arzt. Dieses reichen Sie zusammen mit der Rechnung für die osteopathische Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Empfehlung des Arztes ist nicht von der Anzahl der Ausstellungen pro Quartal abhängig, jedoch ist die Anzahl der Bezuschussungen pro Jahr je nach Krankenkasse begrenzt.

 

Private Krankenversicherung:

Die Abrechnung erfolgt ebenfalls auf Grundlage des GebüH. Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen großen Teil der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, sofern keine vertraglichen Einschränkungen für die Erstattung bestehen.